Eine Gruppe von zwanzig FDP-Politikern hat eine weitere Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Zu den Klägern gehören unter anderem Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Kubicki und Christian Lindner. Die Gruppe war bereits im Jahr 2010 erfolgreich mit ihrer Beschwerde gegen den letzten Versuch der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
Die Beschwerde umfasst 198 Seiten und kritisiert viele Punkte des aktuellen Gesetzes. Ausgearbeitet wurde sie von Heinrich Amadeus Wolff, Rechtsprofessor der Universität Bayreuth. Der Beschwerde nach muss die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur gekippten EU-Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden. Das würde bedeuten, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur die Daten von Verdächtigen gespeichert werden dürfen. Nach dem aktuellen Gesetz würden aber anlasslos alle Daten gespeichert werden und damit die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Außerdem beinhaltet die neue Vorratsdatenspeicherung keinen Schutz für Berufsgruppen mit Berufsgeheimnis, wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht ausschließlich Verbindungsdaten speichert, bei SMS wird auch der Inhalt festgehalten. Zudem ist nicht geregelt, ob die Landesregierungen ihren Verfassungsschutzämtern Zugriff auf die Daten erlauben dürfen, wie es in Bayern bereits geschehen ist. Heribert Prantl schreibt über die Beschwerde in der Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung:
In 24 Punkten rügt die Verfassungsbeschwerde daher eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, in 17 Punkten eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots. Das Gesetz regele schwere Freiheitseingriffe „nachlässig und ungenau“, wo das Grundgesetz zum Schutz der Bürger höchste Präzision verlange.
Eilantrag abgelehnt
Am Verfassungsgericht liegen bereits drei weitere Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ein Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde gerade erst abgelehnt, ist aber kein Anzeichen dafür, dass die Beschwerden nicht inhaltlich erfolgreich sein können. Zur Zeit befindet sich die Vorratsdatenspeicherung in einer technisch bedingten Übergangsfrist von 18 Monaten, danach haben die Provider nochmal sechs Monate Zeit, die Vorratsdatenspeicherung technisch einzurichten. Demnach sieht das Verfassungsgericht keine Eile geboten, dem Kläger würde kein Schaden entstehen, wenn das Gesetz erstmal in Kraft bleibt. Bei solchen Eilverfahren findet außerdem keine weitergehende Prüfung der eigentlichen Beschwerde statt. Es wird lediglich geprüft, ob der Schaden größer ist, wenn ein Gesetz gestoppt wird, aber nach dem Hauptverfahren doch verfassungsgemäß ist, oder wenn es zunächst bestehen bleibt, aber am Ende verfassungswidrig ist.
